Freistellungsauftrag | Openbank

Freistellungsauftrag

Einfach und schnell Steuerzahlungen verringern, bevor du deine Steuererklärung einreichst

Steuerersparnis

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Nutze deine Sparfreibeträge und verringere deine steuerlichen Abgaben auf Kapitalerträge.
Einfach und schnell

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Du kannst den Freistellungsauftrag zu 100% online einrichten.
Individuell an deine Bedürfnisse angepasst

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Ändere oder entferne deinen Freistellungsauftrag jederzeit.

Wie funktioniert ein Freistellungsauftrag?

Starte direkt online bei Openbank
Melde dich in deinem Kundenbereich an und gehe zu Persönliche Daten > Freistellungsauftrag > Neuen Freistellungsauftrag hinzufügen.
Wähle den Betrag des Freistellungsauftrag aus
Unabhängig davon, ob du verheiratet bist oder nicht, kannst du bis zu 1.000 € als Sparerfreibetrag angeben.
Gib deine persönlichen Daten ein
Überprüfe, ob deine persönlichen Daten und deine Steuer-ID korrekt sind und wähle den gewünschten Freibetrag aus.
Bestätige den Auftrag
Überprüfe deine Kapitalerträge und bestätige den Freistellungsauftrag!

Möchtest du mehr über den Freistellungsauftrag erfahren?

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Wie hoch ist der Freibetrag?

Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag erstelle oder den Freibetrag überschreite?

Welche Kapitalerträge sind freistellbar?

Kann ich den Freibetrag auf mehrere Banken aufteilen?

Was ist die Rechtsgrundlage für den Freistellungsauftrag?

Was ist die Steuer-ID und warum ist sie wichtig?

Wie lange gilt ein Freistellungsauftrag und wie kann ich ihn ändern?

Was passiert, wenn ich zu viel freistelle?

Wie kann ich zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurückfordern?

Muss für jedes Konto und Flexgeld ein separater Freistellungsauftrag erstellt werden?

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Ein Freistellungsauftrag ermöglicht es dir, Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei zu erhalten.

Wie hoch ist der Freibetrag?

Der Freibetrag liegt seit dem 1. Januar 2023 bei 1.000 € pro Person.

Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag erstelle oder den Freibetrag überschreite?

Ohne Freistellungsauftrag oder bei Überschreitung des Freibetrags werden automatisch 25% Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abgeführt.

Welche Kapitalerträge sind freistellbar?

Zu den Kapitalerträgen gehören Zinsen, Fondsausschüttungen, Dividenden und realisierte Gewinne aus Wertpapiergeschäften.

Kann ich den Freibetrag auf mehrere Banken aufteilen?

Ja, der Freibetrag kann auf mehrere Banken aufgeteilt werden. Insgesamt darf er 1.000 € pro Person aber nicht überschreiten.

Was ist die Rechtsgrundlage für den Freistellungsauftrag?

Die Rechtsgrundlage ist Paragraph 44a des Einkommensteuergesetzes (EStG). Dieser besagt, dass keine Steuern abgeführt werden müssen, solange die Kapitalerträge den Freibetrag nicht übersteigen.

Was ist die Steuer-ID und warum ist sie wichtig?

Für den Freistellungsauftrag benötigst du die Steueridentifikationsnummer (auch als Steuer-ID oder IdNr. bezeichnet, bestehend aus 11 Ziffern). Openbank verwendet die ID automatisch während des Prozess.

Wie lange gilt ein Freistellungsauftrag und wie kann ich ihn ändern?

Ein Freistellungsauftrag ist immer ab dem 1. Januar für das gesamte Kalenderjahr gültig, in dem er eingereicht wird. Der Auftrag kann nur bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres gelöscht werden, du kannst deinen Auftrag aber beliebig oft anpassen.

Was passiert, wenn ich zu viel freistelle?

Seit dem Jahr 2023 darf die Summe aller Freistellungsaufträge nicht mehr als 1.000 € pro Person betragen. Das Finanzamt gleicht die Daten ab und filtert überhöhte Freistellungsaufträge heraus. Im Wiederholungsfall kann es zu einer Ordnungsstrafe kommen.

Wie kann ich zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurückfordern?

Zu viel bezahlte Abgeltungssteuer kannst du über deine Steuererklärung zurückfordern.

Muss für jedes Konto und Flexgeld ein separater Freistellungsauftrag erstellt werden?

Nein, es reicht aus, einen Freistellungsauftrag für alle Konten und Flexgelder zu erstellen. Die bisherige Aufteilung nach Konto und Flexgeld ist nicht mehr notwendig.